Manteltarifvertrag vom 6. Dezember 1995 für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) - Gültig ab 1. März 1996 in der Fassung des Änderungs-TV Nr. 4 vom
31. Januar 2003
einschließlich:
Anlage 1
Regelung für die Teilnahme an Manövern und ähnlichen Übungen
Sonderregelung der Anlage 2 zum MTArb
Anlage 3
Verzeichnis der Anstalten und der Einrichtungen zur Anlage 2 Abschn. A SR 2i
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