| Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23. Februar 1961 (Bund, Länder und Gemeinden) in der Fassung des 78. Änderungstarifvertrages vom 31.01.2003
einschließlich:
Sonderregelung der Anlage 2 zum BAT
Anlage 3 zum BAT
Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Angestellten im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst sowie im Sparkassendienst
Anlage 4 zum BAT
Teilnahme von Angestellten an Übungen
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